Formale Voraussetzungen für die Teilnahme
Schulbereich
(11. + 12. Schulbesuchsjahr)
- Förderbedarf „geistige Entwicklung“
- 10 Schulbesuchsjahre absolviert
- Selbstfahrer
Die Bugenhagenschulen stellen Plätze am Campus Uhlenhorst zur Verfügung. Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ können das Angebot wahrnehmen, wenn sie das 10. Schulbesuchsjahr beendet haben.
In besonderen Fällen können auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ aufgenommen werden. Hier muss mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt wie „emotionale und soziale Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Autismus“ vorliegen.
Das Schulgeld beträgt 92 € pro Monat. Eine Ermäßigung bis auf einen Betrag von 10 € im Monat ist auf Antrag möglich.
Berufsbildungsbereich
(3 Mon. Eingangsverfahren + 24 Mon. Berufsbildungsbereich)
- Zusage für die Maßnahme durch Agentur für Arbeit
- Selbstfahrer
alsterarbeit stellt Plätze am Campus Uhlenhorst zur Verfügung.
Nach Ende der Schulpflicht:
Eine Zusage für die Maßnahme zur beruflichen Bildung (WfbM) durch die Agentur für Arbeit (Reha-Ersteingliederung) ist notwendig.
Weitere Anforderungen sind die selbstständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Bereitschaft, gemeinsam mit weiteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu lernen sowie betriebliche Praktika durchzuführen.
Teilnehmer*innen erhalten ein Ausbildungsgeld in Höhe von 126 € im Monat.
Bewerbungsunterlagen
Bitte senden Sie uns ein aktuelles Foto, Kopien des letzten Zeugnisses, des aktuellen Förderplans, eines Protokolls des letzten Elterngesprächs sowie, wenn möglich, eine Kopie des sonderpädagogischen Gutachtens und natürlich den ausgefüllten Bewerbungsbogen gerne digital an → bewerbung@campus-uhlenhorst.de
Wir beraten Sie gern!
Tobias Fritze (Leiter und Koordinator Allg. Bildung)
info@campus-uhlenhorst.de | Telefon: 040. 2292 7461